AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundetraining-Doggoworkout
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Hundetrainerin absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand sind Trainingsstunden, Coaching, Betreuung und Veranstaltungen für Hund und Halter. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Hundetrainerin per Internetpräsenz bekannt gegeben. Vor Vertragsbeginn hat der Teilnehmer die Möglichkeit, sich ausführlich über die AGB’s zu informieren. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag, in dem das aktuelle Wissen über Hunde vermittelt wird.
2.2 Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den Teilnehmer abhängt. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens der Hundetrainerin nicht geschuldet.
2.3 Die Hundetrainerin vermittelt den aktuellen Kenntnisstand im Hundetraining nach bestem Wissen und Gewissen, eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Kenntnisse kann nicht garantiert werden.
3. Vertrag/Anmeldung:
3.1 Die Anmeldung kann persönlich, über das Kontaktformular, über E-Mail oder über die Social Media Plattform Instagram erfolgen.
3.2 Nach Anmeldung bekommt der Teilnehmer einen Anamnesebogen, welcher ausgefüllt und unterschrieben an die Hundetrainerin zurück gesendet wird. Ab diesem Zeitpunkt gilt der ausgefüllte Anamnesebogen als verbindlicher Dienstvertrag gemäß § 611 BGB und bedarf keiner weiteren Form.
4. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
4.1 Jeder Hund muss ausreichend geimpft, entwurmt, haftpflichtversichert und frei von Parasiten sein.
4.2 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung und über den aktuellen Impfpass ist mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Anamnesebogen vorzulegen.
4.3 Der Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, am Training teilzunehmen.
4.4 Im Erstgespräch hat der Teilnehmer über jegliche chronischen und aktuellen Krankheiten und Einschränkungen des Hundes sowie übermäßige
Aggressions- oder Angstreaktionen zu informieren.
4.5 Die Hundetrainerin ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5. Teilnahmeausschluss:
5.1 Akut kranke oder ansteckende Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5.2 Die Hundetrainerin behält sich die Entscheidung vor, über die Trainingsfähigkeit einzelner Hunde und einen möglichen Ausschluss vom Training zu bestimmen.
5.3 Stört ein Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung oder andere Kursteilnehmer, handelt vorsätzlich nicht auf Anweisung der Hundetrainerin oder wirkt er auf seinen Hund ein, der den Grundsätzen der Hundetrainerin widerspricht, ist die Hundetrainerin berechtigt diesen dauerhaft ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Falle wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr vollständig in Rechnung gestellt.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer:
8.3 Die Berechnung des Preises für eine Einzelstunde erfolgt nach Zeit. Die normale Terminlänge beträgt 45-60 Minuten. Dauert der Termin länger, behält sich die Hundetrainerin das Recht vor, für jede weitere viertel Stunde zusätzlich 15 Euro zu berechnen.
8.4 Verspätungen des Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
8.5 Bei einem festgelegten Kursumfang von 3 Einheiten hat der Teilnehmer bis zu 6 Wochen und bei einem festgelegten Kursumfang von 6 Einheiten hat der Teilnehmer bis zu 12 Wochen Zeit, um die gebuchte Leistung in Anspruch zu nehmen. Nach dieser Zeit verfällt der Anspruch auf die Leistung ersatzlos. Restbeträge werden nicht erstattet.
8.6 Ab einer Entfernung von mehr als 3 Kilometern wird eine Kilometerpauschale von 0,50 Euro je zusätzlichem Kilometer (Hin-und Rückfahrt) berechnet. Die Berechnung der Kilometer gilt ab Amberg. Die genaue Berechnung der Kilometer ergibt sich über Google Maps.
9. Gruppenkurse und Veranstaltungen:
9.1 Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung mit einmaligen Terminen ist die Gebühr zu Beginn der Veranstaltung in voller Höhe zu entrichten. Ein nicht wahrgenommener Termin seitens des Teilnehmers wird nicht erstattet und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Einer Terminabsage seitens der Hundetrainerin folgt nach Absprache ein Ersatztermin.
9.2 Die Hundetrainerin behält sich das Recht vor, einen Kurs, einen Termin oder eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenigen Anmeldungen) zu verschieben oder auch kurzfristig abzusagen.
9.3 Ist die Teilnehmeranzahl eines Kurses reduziert, behält sich die Hundetrainerin das Recht vor, die Kurseinheit dementsprechend zu verkürzen.
10. Haftungsausschluss:
10.1 Die Teilnahme erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftungen der Hundetrainerin. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung, eigene Gefahr und eigenes Risiko.
10.2 Die Hundetrainerin übernimmt keinerlei Haftung für Personen-/ Sach- oder Vermögensschäden, die aufgrund der Trainingsinhalte entstehen. Der Teilnehmer haftet für alle verursachten Schäden von sich und des eigenen Hundes.
10.3 Die Hundetrainerin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch teilnehmende Hunde und ihre Halter, von Dritten oder deren Hunden verursacht werden. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko teil und sind durch den Teilnehmer über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
10.4 Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einem Training teilnehmen. Für Kinder ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an einem Unterricht erforderlich.
10.5 Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Sollte der Hund während der Betreuungszeit Schäden erleiden, übernimmt die Hundetrainerin keinerlei Haftung. Für jegliche Personen-/ Sach- oder Vermögensschäden des Hundes haftet alleine der Hundehalter. Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet ebenfalls vollumfänglich der Hundehalter. Sollte während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung als notwendig erachten werden, so kann die Hundetrainerin in Notfällen auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
11. Durchführung und Informationen zu den Leistungen:
11.1 Tierschutzrelevante Hilfsmittel oder Methoden, die dem Hund Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen, sind im Training nicht erlaubt.
11.2 Den Anweisungen der Hundetrainerin ist Folge zu leisten. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. einem Maulkorb, wenn die Hundetrainerin dies für das Training als notwendig erachtet. Das Ableinen und der Freilauf eines Hundes dürfen nur auf Anweisung des Trainers erfolgen. Hunde sind so zu führen, dass andere Hunde und Personen nicht gefährdet werden. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.
11.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
12. Allgemeines:
12.1 Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer oder Dritte während des Trainings sind nicht gestattet. Ausnahmen können ausschließlich auf Anfrage durch die Hundetrainerin eingeräumt werden.
12.2 Die Trainerin behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen für Trainingszwecke aufzuzeichnen. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen für die Eigenwerbung oder für die uneingeschränkte Verwendung zu Schulungszwecken der Hundetrainerin bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Teilnehmer.
13. Urheberrecht:
13.1 Alle ausgehändigten Kursunterlagen von der Hundetrainerin erstellten Trainingspläne, Texte und Bilder, die auf der Homepage veröffentlicht sind, Anamnesebögen und ähnliche Unterrichtsgegenstände unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist ausdrücklich untersagt. Die Unterlagen dürfen ausschließlich für die vorgesehenen privaten Zwecke verwendet werden.
14. Vertragssprache:
14.1 Die Vertrags- und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.
15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 01.07.2024